TURKEY
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2006 - Source: World Health Organization
Country profile on health (Data on mortality, diseases and risk factors) ("Highlights on Health in Turkey 2005") [ID 22708]
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01.08.2005 - Source: Amnesty International
AI: Report on the reform process; freedom of speech and freedom of press constricted by new turkish penal law; torture still common; health care; violence against women ("Länderkurzinfo der Koordinationsgruppe Türkei der deutschen Sektion") [#34626], [ID 14550]
"Gesundheitsversorgung
Türkische Staatsangehörige, deren Einkommen ein Drittel des gesetzlichen Mindestlohnes (der Mindestlohn liegt derzeit bei monatlich 190 Euro) nicht überschreitet, die keinen Anspruch auf Leistungen irgendeiner Sozialversicherung haben und über kein Vermögen verfügen, haben Anspruch auf Ausstellung einer „Yeşil Kart“ (Grüne Karte), die zu kostenloser ambulanter und stationärer Behandlung, Kostenübernahme für lebensnotwendige Medikamente, Zahnbehandlung (nur Ziehen und notwendige Füllungen oder Prothesen einfacher Ausführung) und Versorgung mit Sehhilfen berechtigt.
Die Übernahme psychiatrischer Behandlungen ist im Gesetz und den Ausführungsbestimmungen nicht aufgeführt. Auch das Auswärtige Amt macht in seinen Berichten zur Gesundheitsversorgung dazu keine Angaben, sondern erklärt lediglich, dass psychiatrische Behandlung (einschließlich PTBS) in der Türkei möglich sei. Es ist anzunehmen, dass eine Intervention bei akuten, schweren psychotischen Krisen auch im Rahmen der Behandlung mit der Yeşil Kart vorgenommen wird, die Übernahme einer längeren psychotherapeutischen Behandlung ist jedoch schwer vorstellbar, da die Bestimmungen über die Versorgung mit der Yeşil Kart generell auf eine Minimalversorgung ausgerichtet sind. Eine kostenlose psychotherapeutische Behandlung ist prinzipiell in den Behandlungszentren der Menschenrechtsstiftung der Türkei in Ankara, Istanbul, Izmir, Adana und Diyarbakır möglich. Für viele Menschen würde dies jedoch bedeuten, dass sie so lange Wege zurücklegen müssten, dass zumindest eine kontinuierliche Therapie nicht möglich ist. Darüber hinaus sind die finanziellen und damit auch personellen Kapazitäten dieser Behandlungszentren sehr begrenzt. Sie sind schon mit der Behandlung der Folteropfer, die in der Türkei geblieben sind, überlastet; für eine Therapie müssen Wartezeiten von mehreren Monaten in Kauf genommen werden. Leider ist auch die finanzielle Unterstützung der EU für die dringend notwendige Arbeit der Menschenrechtsstiftung gekürzt worden.
Unabhängig von der Einschätzung der Behandlungsmöglichkeiten in der Türkei sollte es sich jedoch aus humanitären Gründen verbieten, traumatisierte Folteropfer in das Land abzuschieben, in der sie das Trauma erlitten haben.
Für viele Menschen ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, sich die Grüne Karte ausstellen zu lassen. Der Antrag muss in dem Ort gestellt werden, in dem die Person registriert ist. Menschen, die in ihrer Heimatregion politische Verfolgung zu fürchten haben, im Asylverfahren aber auf eine inländische Fluchtalternative verwiesen wurden, sind somit vor die Alternative gestellt, entweder auf medizinische Versorgung oder auf die angebliche inländische Fluchtalternative verzichten zu müssen. Außerdem wird in der Presse und in den Berichten der Menschenrechtsstiftung der Türkei immer wieder berichtet, dass vor allem Kurden, bei denen von einer oppositionellen Einstellung ausgegangen wird, die Ausstellung der Grünen Karte verweigert wird. Nach Berichten der TIHV betrifft dies vor allem Mitglieder der pro-kurdischen Partei DEHAP und Angehörige von PKK-Mitgliedern.
Kurden, die aus ihren Dörfern fliehen mussten, haben oft auch das Problem, dass im Grundbuch Häuser oder Land auf ihren Namen eingetragen ist. Dies führt dazu, dass ihnen die Grüne Karte verweigert wird, auch wenn ihr Haus zerstört und ihr Land von Dorfschützern in Beschlag genommen wurde, sodass sie ihren auf dem Papier existierenden Besitz real nicht nutzen können. Erhebliche Probleme haben auch Menschen, die aus ihren Dörfern vertrieben wurden und nirgends einen registrierten Wohnsitz haben. Nach Aussage der TIHV bekommen in den kurdischen Gebieten ca. 70 % der Antragsteller die Yeşil Kart nicht."
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03.05.2005 - Source: Schweizerische Flüchtlingshilfe
Medical Treatment with focus on mental disorders ("Unterbringung und Behandlung eines Schizophrenie-Kranken, Gutachten der SFH-Länderanalyse") [#32433], [ID 14551]
"1 Einleitung
2 Aktuelle Probleme in der medizinischen Versorgung
2.1 Angebot: Allgemeine Probleme des esundheitswesens
2.2 Zugang: Versicherungssystem und «grüne Karte»
2.3 Behandlungsmöglichkeiten für psychisch Kranke
3 Beantwortung der Fragen
3.1 Einweisung in ein Depot-Krankenhaus
3.2 Einweisung eines Patienten durch einen Vertrauensarzt
3.3 Behandlungsniveau in Depot-Krankenhäusern
3.4 Auswirkungen auf Gesundheitszustand
3.5 Zusammenfassung
Anhang: Nützliche Links und Adressen"
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2005 - Source: World Health Organization
Report on mental health ("Mental Health Atlas 2005") [ID 22710]
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2005 - Source: US Agency for International Development
Statistical Report on Health ("Country Health Statistical Report") [ID 22711]
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03.05.2004 - Source: Kaya, Serafettin
Access to treatment for diabetes; financing of insulin for holders of Yesil Kart/Green Card is not safeguarded, as the decision lies with local authorities; administrative problems in the application process for Yesil Kart (expert opinion, in German) ("Stellungnahme vom 3.5.2004 an VG Düsseldorf - 20 K 7882/03.A -") [#22922], [ID 14552]
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