NIGERIA
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08.2004 - Source: Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation
Internal flight alternative in Sharia cases ("Nigeria - Länderbericht") [#28135], [ID 14787]
"Laut Axel Harneit-Sievers von der Heinrich Böll Stiftung Nigeria sollte es im Prinzip möglich sein, der Verurteilung eines Scharia-Gerichts durch Abwanderung oder Flucht in einen anderen Bundesstaat auszuweichen, da die durch die Bundesregierung kontrollierte Polizei einen solchen Fall nicht verfolgen dürfte. Ihm sei jedoch kein solcher Fall bekannt. Der „normale“ Scharia-Gerichtsfall spiele sich im lokalen/kommunalen Raum ab, in dem eine Flucht für die Beteiligten keine Option sei. Einer Verurteilung auf Grund des Scharia-Strafrechts könnte man sich auch dadurch entziehen, dass ein Verfahren vom Scharia-Gericht auf ein reguläres Gericht verlagert würde, wo etwa Hudud-Strafen nicht gelten. Bislang sei es jedoch in kritischen Fällen, in denen eine Hudud-Strafe drohte, noch nicht zu diesem Szenario gekommen. (Harneit-Sievers 23. August 2004)
Nach Aussage von Ulrika Sandberg, Nigeria-Researcherin von Amnesty International, handle es sich bei der Überlegung, ob man sich dem Scharia-Strafvollzug durch die Flucht in einen anderen Bundesstaat
entziehen könne, nur um eine theoretische Frage, die schwer zu beantworten sei. Würde jemand, der von einem Scharia-Gericht beispielsweise zu einer Amputation verurteilt wurde, in einen anderen Staat ziehen, in dem ebenfalls das Scharia-Strafrecht gelte, könnte ihm auch in diesem Staat der Vollzug der Strafe durch die Scharia-Behörden drohen. Hingegen wäre in einem Staat, der die neue Scharia-Gesetzgebung noch nicht eingeführt hätte, das Risiko des Vollzuges einer Strafe unter der neuen Scharia-Strafgesetzgebung eher gering, wenn nicht nicht-existent. (Sandberg 16. August 2004)
Eine Frau aus dem Staat Zamfara kämpft derzeit um Asyl in Irland. Sie behauptet vor 2 Jahren zum Tode verurteilt worden zu sein, da sie außerhalb der Ehe, mit einem Christen, 3 Kinder geboren hat. Nachdem
sie aus dem Gefängnis hatte fliehen können, reiste sie ins Ausland um dort um Asyl anzusuchen. Wie sie aussagt, gehen die irischen Behörden von einer Relokationsmöglichkeit innerhalb Nigerias aus, und lehnen
aufgrund dessen ihren Asylantrag ab (Irish Times, 03. Februar 2004; Irish Independent 11. August 2004)."
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