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ARMENIA

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10.2002 - Source: Schweizerische Flüchtlingshilfe

Only those persons who had contracted unemployment insurance in the past are officially recognized as unemployed ("Analysen und Hintergründe ") [#10328][ID 3484]

"Das 1996 verabschiedete Gesetz zur Arbeitslosigkeit führt zur Verschleierung des wahren
Umfangs der Arbeitslosigkeit. Denn nach diesem Gesetz werden nur jene Personen als arbeitslos
definiert und anerkannt, die zuvor eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit gezahlt
haben. Die Dauer und der Betrag der Arbeitslosenunterstützung sollen von Massnahmen
zur Reintegration in den Arbeitsmarkt abhängig gemacht werden. Das schliesst zumindest
theoretisch die Ermutigung zur eigenen Betriebsgründung, Freiberuflichkeit usw. ein. Nationale
und ausländische Kredite sollen zur Entwicklung von Beschäftigungsprogrammen und
Schaffung neuer Arbeitsplätze verwendet werden. Bereits gegenwärtig führt das World Food
Programm der Vereinten Nationen sein Programm "Nahrung gegen Arbeit" in Armenien
durch, bei dem grössere Mengen Arbeitsloser in gemeinnützige Projekte einbezogen werden
sollen. 1996 wurde ein Nationales Arbeitsamt gegründet.
Registrierte Arbeitslose, die eine geregelte Tätigkeit ausgeübt haben, erhalten ein Arbeitslosengeld
von monatlich 6 USD (Stand: September 2001). Demgegenüber wird der Warenkorb
aller benötigten Waren und Dienstleistungen offiziell mit monatlich 60 USD pro Person
berechnet, wobei der Anteil der Lebensmittel über der Hälfte liegt."

Document(s): Open document

10.2002 - Source: Schweizerische Flüchtlingshilfe

Family allowances ("Analysen und Hintergründe ") [#10328][ID 3485]

"Das 1999 eingeführte Beihilfensystem sieht Familienbeihilfen von 4.000 Dram/mtl. (7 USD)
sowie 1,500 Dram (2,8 USD) pro Kind24 für die sozial bedürftigsten 160.000 (Stand: 2001)
Familien des Landes vor, ausserdem kostenfreie Stromlieferungen von jeweils 1.400
Dram/mtl. an 70.000 bedürftige Haushalte. Minderjährige Waisen (zur Zeit 44.000) erhalten
monatlich acht USD."

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10.2002 - Source: Schweizerische Flüchtlingshilfe

Pensions ("Analysen und Hintergründe ") [#10328][ID 3486]

"Nach UN-Kriterien ist Armeniens einer der am schnellsten "alternden" Staaten der Welt:
1990 betrug der Anteil der über 65-Jährigen an der Bevölkerung 11 Prozent, derzeit bei
etwa 25 Prozent (512.000 Rentner bei einer Gesamtbevölkerung von etwas über zwei Millionen).
Das Rentensystem besitzt also eine zunehmende Bedeutung. Dem im Dezember
1995 verabschiedeten "Gesetz zur Sicherstellung der Renten für die Bürger der Republik
Armenien" zufolge erhöht sich das Rentenalter stufenweise bis zum Jahr 2005 auf 65 Jahre für Männer sowie auf 63 Jahre für Frauen. Die Rentenberechnung erfolgt seit 1996 nicht
mehr nach der Einkommenshöhe während der Beschäftigungszeit, sondern hängt von der
Gesamtzahl der Beschäftigungsjahre ab, in denen Versicherungsbeiträge gezahlt wurden.
Die Mindest- bzw. Grundrente beträgt 5,4 USD und erhöht sich um jeweils 30 bis 50 Dram
pro geleistetem Beschäftigungsjahr, abhängig von der Gesamtzahl der Beschäftigungsjahre.
Die Durchschnittsrente lag im Jahr 2001 bei 8 USD, soll sich jedoch ab 2002 um 15 Prozent
erhöhen; die höchsten Renten betrugen 2001 14 USD monatlich. Ergänzend hierzu soll ein
System freiwilliger Rentenversicherung eingeführt werden. Angesichts der bereits bestehenden
Armut löste dieses Gesetz bei den Bürgern Armeniens eher Ängste und Verärgerung
als Zustimmung aus."

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10.2002 - Source: Schweizerische Flüchtlingshilfe

The nationwide welfare system PAROS distributes cash payment to vulnerable families ("Analysen und Hintergründe ") [#10328][ID 3487]

"Die Armut wird seit 1994 mit einem EDV-gestützten System verwaltet, dem "Paros"-Programm
(Leuchtturm), das der Registrierung der bedürftigen Bevölkerungsgruppen dient und
der Verteilung von Hilfsgütern zugrundegelegt wird. Aus Finanzmangel kann nur etwas über
die Hälfte der insgesamt 430.000 Haushalte berücksichtigt werden, die mit Stand von 1999
die Kriterien für Bedürftigkeit erfüllten.
Trotz aller eigenen Bemühungen bleibt Armenien abhängig von auswärtiger Hilfe. Ihr
Schwergewicht liegt nicht mehr, wie in der ersten Hälfte der 1990er-Jahre, auf der humanitären
Hilfe, sondern zunehmend auf der Entwicklungs- und damit projektgebundenen Hilfe.
1996 bis 1998 stellten die internationalen Finanzorganisationen sowie einzelne Geberstaaten,
allen voran die USA, eine Milliarde US Dollar an offizieller Hilfe zur Verfügung. Davon
waren allerdings nur 350 Millionen Schenkungen, der Rest erfolgte als Kredit. Armenien ist
1993 der International Development Association (IDA) beigetreten, von der es bis zum Juni
2001 Hilfe von insgesamt 658 Millionen USD projektgebundener Hilfe erhielt. Am 1. Juli
2002 erteilte die Weltbank Armenien einen weiteren Kredit von 16 Mio. USD zur Unterstützung
des Programms zur Verwaltung natürlicher Ressourcen und zur Armutsbekämpfung.
Im Vergleich zu 1995 sank der Anteil der Schenkungen von damals 45 Prozent auf 35 Prozent,
was die Auslandsverschuldung automatisch steigert. Auch private Zuwendungen durch
im Ausland lebende bzw. arbeitende Angehörige spielen weiterhin eine wichtige Rolle.
Schätzungen der armenischen Zentralbank zufolge wurden im Jahr 2001 300 Millionen USD
aus dem Ausland nach Armenien überwiesen."

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10.2002 - Source: Sakharov Armenian Human Rights Centre

The system of social security appears "to be immoral and vicious" ("Analytical Report (period covered: 1 September 2001 to 30 September 2002)") [#9949][ID 3488]

"The system of social security appears to be immoral and vicious (see the survey of social ad economic situation in the Republic of Armenia)."

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